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Mehr rund um Versicherungen

  • Mit der Forderungsausfalldeckung sichern Sie sich gegen Schäden ab, die andere Ihnen zufügen.

    Eigentlich müsste hier die Privathaftpflicht des Verursachers zahlen. Hat dieser aber selbst keine Privathaftpflicht und auch keine ausreichenden finanziellen Mittel, um den entstandenen Schaden zu begleichen, dann springt Ihre eigene Privathaftpflichtversicherung für Sie ein und übernimmt die Kosten. Voraussetzung hierfür ist üblicherweise, dass ein rechtskräftiges und vollstreckbares Urteil gegen den Schadenverursacher vorliegt.

    Die Ausfalldeckung ist in vielen Tarifen der Privathaftpflicht enthalten. Für die Erstattung gilt oft eine Mindestschadenhöhe, zum Beispiel 2.500 Euro. Besonders empfehlenswert sind Tarife, die gänzlich auf eine Mindestschadenhöhe verzichten.

  • Wer krank ist, hat in Deutschland Anspruch auf eine ärztliche Versorgung, um wieder gesund zu werden. Für Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen ist der Leistungsumfang gesetzlich festgeschrieben – und zwar im Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V). Damit unterscheiden sich die Leistungskataloge der gesetzlichen Krankenversicherungen kaum. So übernehmen alle Krankenkassen die Kosten für:

    • ärztliche, zahnärztliche und psychotherapeutische Behandlungen
    • die Versorgung mit Medikamenten, Verbands-, Heil- und Hilfsmitteln
    • die häusliche Krankenpflege
    • Behandlungen im Krankenhaus
    • Maßnahmen zur Rehabilitation

    Darüber hinaus bieten die Krankenkassen ihren Versicherten zusätzliche Leistungen an. Zu diesen kassenindividuellen Zusatzleistungen gehören zum Beispiel Vorsorgeuntersuchungen (Prävention), Bonusprogramme und Wahltarife.

  • Solange sich Ihr Fahrrad in Ihrer Wohnung oder Ihrem Haus befindet, ist es bei Diebstahl immer über die Hausratversicherung mitversichert. Das gilt auch, wenn Sie das Fahrrad in Ihrer zum Haus gehörigen Garage oder dem abgeschlossenen Keller unterbringen.

    Zahlt die Hausratversicherung, falls das Fahrrad außerhalb Ihres Zuhauses und/oder in der Nacht gestohlen wird – zum Beispiel, wenn Sie es auf der Straße anschließen? Ja, allerdings müssen Sie hierfür in Ihrer Hausrat-Police Fahrraddiebstahl mitversichert haben und der Vertrag darf keine Nachtzeitklausel enthalten. Bei Letzterer wäre der Diebstahl Ihres Fahrrads nachts (22 bis 6 Uhr) draußen nur versichert, wenn Sie noch unterwegs sind und wieder heimfahren – also nicht versichert, wenn Sie es bei Freunden die Nacht über draußen stehen lassen.

  • Bildlich gesprochen könnte man von Ihrer Wohnung oder Ihrem Haus einfach die Decke oder das Dach abnehmen und alles, was beim Herumdrehen herausfällt, ist Ihr Hausrat. Das heißt, Hausrat sind nicht nur Ihre Möbel, sondern auch alles, was sich in den Schänken befindet, wie zum Beispiel Kleidungsstücke oder Geschirr.