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Nachrichten zu Versicherungen

Übersicht unserer Versicherungsnachrichten

Die Preise steigen weiter: Kfz-Versicherung aktuell bis zu 23 Prozent teurer als im Vorjahr
Neu
25.04.2024
Versicherungsfall

Die Preise steigen weiter: Kfz-Versicherung aktuell bis zu 23 Prozent teurer als im Vorjahr

SUV-Fahrer haben um 34 Prozent häufiger Vorschäden
22.03.2024
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SUV-Fahrer haben um 34 Prozent häufiger Vorschäden
Umfrage: Mehrheit für Homöopathie als Kassenleistung
15.03.2024
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Umfrage: Mehrheit für Homöopathie als Kassenleistung
Saisonkennzeichen: Rechtzeitig kündigen und bis zu 45 Prozent sparen
29.02.2024
Bussgeldkatalog Motorrad
Saisonkennzeichen: Rechtzeitig kündigen und bis zu 45 Prozent sparen
Gesetzliche Krankenversicherung wird für Rentner bis zu 214 Euro teurer
27.02.2024
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Gesetzliche Krankenversicherung wird für Rentner bis zu 214 Euro teurer
Alterszuschlag in der Kfz-Versicherung: So sparen Senioren bis zu 54 Prozent
21.02.2024
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Alterszuschlag in der Kfz-Versicherung: So sparen Senioren bis zu 54 Prozent
Kfz-Versicherung 2024: 84 Prozent der Autobesitzer von Preissteigerungen betroffen
02.02.2024
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Kfz-Versicherung 2024: 84 Prozent der Autobesitzer von Preissteigerungen betroffen
Kfz-Versicherung bis zu 42 Prozent günstiger mit Selbstbeteiligung
22.01.2024
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Kfz-Versicherung bis zu 42 Prozent günstiger mit Selbstbeteiligung
Kfz-Versicherung 14 Prozent teurer als im Vorjahr: Sonderkündigungsrecht nach Preiserhöhungen
01.12.2023
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Kfz-Versicherung 14 Prozent teurer als im Vorjahr: Sonderkündigungsrecht nach Preiserhöhungen

Mehr rund um Versicherungen

  • Mit der Forderungsausfalldeckung sichern Sie sich gegen Schäden ab, die andere Ihnen zufügen.

    Eigentlich müsste hier die Privathaftpflicht des Verursachers zahlen. Hat dieser aber selbst keine Privathaftpflicht und auch keine ausreichenden finanziellen Mittel, um den entstandenen Schaden zu begleichen, dann springt Ihre eigene Privathaftpflichtversicherung für Sie ein und übernimmt die Kosten. Voraussetzung hierfür ist üblicherweise, dass ein rechtskräftiges und vollstreckbares Urteil gegen den Schadenverursacher vorliegt.

    Die Ausfalldeckung ist in vielen Tarifen der Privathaftpflicht enthalten. Für die Erstattung gilt oft eine Mindestschadenhöhe, zum Beispiel 2.500 Euro. Besonders empfehlenswert sind Tarife, die gänzlich auf eine Mindestschadenhöhe verzichten.

  • Wer krank ist, hat in Deutschland Anspruch auf eine ärztliche Versorgung, um wieder gesund zu werden. Für Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen ist der Leistungsumfang gesetzlich festgeschrieben – und zwar im Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V). Damit unterscheiden sich die Leistungskataloge der gesetzlichen Krankenversicherungen kaum. So übernehmen alle Krankenkassen die Kosten für:

    • ärztliche, zahnärztliche und psychotherapeutische Behandlungen
    • die Versorgung mit Medikamenten, Verbands-, Heil- und Hilfsmitteln
    • die häusliche Krankenpflege
    • Behandlungen im Krankenhaus
    • Maßnahmen zur Rehabilitation

    Darüber hinaus bieten die Krankenkassen ihren Versicherten zusätzliche Leistungen an. Zu diesen kassenindividuellen Zusatzleistungen gehören zum Beispiel Vorsorgeuntersuchungen (Prävention), Bonusprogramme und Wahltarife.

  • Solange sich Ihr Fahrrad in Ihrer Wohnung oder Ihrem Haus befindet, ist es bei Diebstahl immer über die Hausratversicherung mitversichert. Das gilt auch, wenn Sie das Fahrrad in Ihrer zum Haus gehörigen Garage oder dem abgeschlossenen Keller unterbringen.

    Zahlt die Hausratversicherung, falls das Fahrrad außerhalb Ihres Zuhauses und/oder in der Nacht gestohlen wird – zum Beispiel, wenn Sie es auf der Straße anschließen? Ja, allerdings müssen Sie hierfür in Ihrer Hausrat-Police Fahrraddiebstahl mitversichert haben und der Vertrag darf keine Nachtzeitklausel enthalten. Bei Letzterer wäre der Diebstahl Ihres Fahrrads nachts (22 bis 6 Uhr) draußen nur versichert, wenn Sie noch unterwegs sind und wieder heimfahren – also nicht versichert, wenn Sie es bei Freunden die Nacht über draußen stehen lassen.

  • Bildlich gesprochen könnte man von Ihrer Wohnung oder Ihrem Haus einfach die Decke oder das Dach abnehmen und alles, was beim Herumdrehen herausfällt, ist Ihr Hausrat. Das heißt, Hausrat sind nicht nur Ihre Möbel, sondern auch alles, was sich in den Schänken befindet, wie zum Beispiel Kleidungsstücke oder Geschirr.